Wie können wir helfen?
Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung stehen Ihnen unsere Expertenteams für Ihre Investitionswünsche zur Verfügung.
Ein wichtiger Teil unserer Verpflichtung zur fairen Behandlung unserer Kunden besteht darin, wie wir mit Beschwerden umgehen. Wir haben eine Beschwerderichtlinie, die uns helfen soll, diese Pflichten zu erfüllen und die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Perpetual Investment Services Europe Limited, handelnd unter dem Namen Perpetual Group ("PISEL" oder die "Gesellschaft"), ist von der Central Bank of Ireland ("Central Bank") als OGAW-Verwaltungsgesellschaft gemäß den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transfer Securities Regulations 2011) ("OGAW-Vorschriften") zugelassen und wird von dieser reguliert.) als OGAW-Verwaltungsgesellschaft gemäß den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (die "OGAW-Verordnungen") zugelassen und beaufsichtigt und handelt als OGAW-Verwaltungsgesellschaft für den Perpetual Investment Services Europe ICAV (der "ICAV"). PISEL ist außerdem befugt, individuelle Portfolioverwaltungsdienstleistungen ("IPM") und Anlageberatung ("IA") (zusammen die "MiFID-Dienstleistungen") zu erbringen, und zwar aufgrund des Zulassungsschreibens, das der Gesellschaft von der Zentralbank erteilt wurde. Gemäß den OGAW-Verordnungen ist PISEL verpflichtet, einen Verhaltenskodex zu verabschieden, um bestimmte alltägliche Tätigkeiten zu regeln.
Bezugnahmen auf PISEL schließen alle Zweigstellen von PISEL ein, die gemäß den OGAW-Verordnungen gegründet wurden.
Eine Beschwerde im Sinne dieser Richtlinie ist jede mündliche oder schriftliche Beschwerde eines Anteilinhabers der Teilfonds des ICAV ("Anteilinhaber"), die sich auf das ICAV, PISEL oder einen ihrer Dienstleister bei der Erbringung von Dienstleistungen für das ICAV oder PISEL bezieht. In diesem Sinne umfasst der Begriff "Dienstleister" die bestellten Anlageverwalter, den Verwalter, die Verwahrstelle, die Vertriebsstelle und den Gesellschaftssekretär.
PISEL verfügt über ein wirksames und transparentes Verfahren zur angemessenen und zügigen Bearbeitung aller eingegangenen Beschwerden.
Nach Erhalt einer Beschwerde:
Darüber hinaus muss PISEL (oder der Dienstleister von PISEL, der die Beschwerde bearbeitet) den Beschwerdeführer innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss der Untersuchung über das Ergebnis der Untersuchung, gegebenenfalls über die Bedingungen eines etwaigen Angebots oder Vergleichs, darüber, dass der Beschwerdeführer die Angelegenheit an den Financial Ombudsman weiterleiten kann, und über die Kontaktdaten des Ombudsmanns informieren.
PISEL führt Aufzeichnungen über jede Beschwerde, die entweder direkt eingegangen ist oder von einem der Dienstleister weitergeleitet wurde (separat oder im Rahmen ihrer Standardberichte). Diese Aufzeichnungen enthalten die Einzelheiten jeder Beschwerde, eine Aufzeichnung der Antwort(en), sonstige relevante Korrespondenz oder Aufzeichnungen sowie die Maßnahmen, die zur Beilegung jeder Beschwerde getroffen wurden.
Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung stehen Ihnen unsere Expertenteams für Ihre Investitionswünsche zur Verfügung.